SPD-Stadtverordnetenfraktion Gelnhausen, 16.03.2022
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Meine Damen und Herren,
Die SPD-Fraktion wird dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses Mittlauer Weg nicht zustimmen (und ich füge hinzu: aus kommunalrechtlichen Gründen nicht zustimmen können). Die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses in den zurückliegenden 2 ½ Jahren und der vorliegende Abschlussbericht enthalten so viele Verfahrensfehler und Verstöße gegen die Hessische Gemeindeordnung, dass dem Grunde nach heute kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung diesem so einfach zustimmen kann.
Selbstverständlich werde ich diese Aussage noch mit konkreten Beispielen belegen, damit dies für Sie alle nachvollziehbar ist. Da dieser Abschlussbericht auch den Kommunalaufsichtsbehörden vorgelegt wird, bitte ich ausdrücklich darum, dass meine später vorgetragenen Kritikpunkte und rechtlichen Hinweise auch exakt so protokolliert werden.
Bitte fügen Sie dem Protokoll über diese heutige Sitzung meinen Redetext als Anlage bei.
Herr Stadtverordnetenvorsteher, nehmen Sie dieses Redemanuskript bitte als Beschwerde gegen das Verhalten der genannten Stadtverordneten entgegen.
Herr Bürgermeister und AR-Vorsitzender der SEG, nehmen Sie dieses Redemanuskript ebenfalls als Beschwerde gegen das Verhalten meiner aktuellen und ehemaligen Aufsichtsratskollegen entgegen. Diese Beschwerde gilt analog auch mit Blick auf die Mitglieder der Gesellschafterversammlung.
Nun aber zunächst zu den Erkenntnissen aus der Arbeit des Akteneinsichtsausschusses bzw. aus der politischen Diskussion der zurückliegenden mehr als drei Jahre rund um das Neubaugebiet Mittlauer Weg.
Hier bleibt für die SPD-Fraktion folgendes festzuhalten, was aus unserer Sicht auch eindeutig unstrittig ist.
Erstens: Ausgangsfehler war/ist, dass die Grünflächen vor einer Änderung des Bebauungsplans verkauft bzw. verpachtet wurden. Rückwirkend sage ich heute auch klar und deutlich, dass dies hätte nicht passieren dürfen. Zunächst hätte der B-Plan geändert werden müssen und dann erst hätten die Verkäufe bzw. Verpachtungen eingeleitet werden können.
Dieser Fehler führt heute im Ergebnis dazu, dass wir durch die tatsächlichen Nutzungen Verstöße gegen die bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan haben. Da ein B-Plan Satzungscharakter – eine Satzung ist jedoch kein Verbotsgesetz – hat, haben wir also fortlaufend Verstöße gegen eine kommunale Satzung, den B-Plan.
Zweitens: Die Entscheidungen zum Verkauf bzw. zur Verpachtung der Grünflächen wurde nicht von einer einzelnen Person oder einigen wenigen Personen, sondern durch den Magistrat in Gänze und den Gremien der Stadtentwicklungsgesellschaft in Gänze getroffen. Die Entscheidungen wurden somit in unterschiedlicher Zusammensetzung von Vertreterinnen und Vertretern von SPD, CDU, Bürger für Gelnhausen, Grüne und FDP herbeigeführt.
Drittens: Die Fraktionen hier in der Stadtverordnetenversammlung hatten alle Kenntnis von den vorbereitenden Entscheidungen und den eigentlichen Grundstücksverkäufen bzw. Verpachtungen, die in 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 getätigt wurden. Neben den Berichten des Magistrates in der Stadtverordnetenversammlung verweise ich hier vor allem auf die Niederschriften des Magistrates, die alle Fraktionsvorsitzenden erhalten.
Und trotzdem wurde zu keinem Zeitpunkt in der Stadtverordnetenversammlung ein Antrag gestellt die Verkäufe bzw. die Verpachtung von Grünflächen im Neubaugebiet Mittlauer Weg zu stoppen.
Und weil dem so ist, haben wir auch eine Gesamtverantwortung für die Lösung des Problems. Eine Gesamtverantwortung endlich konstruktiv und lösungsorientiert nach vorne zu arbeiten.
Exkurs: Im Mittlauer Weg sind gemäß dem aktuellen Bebauungsplan 28.000 m2 Grünflächen, dies entspricht etwa 4 Fußballfeldern. 6.500 m2 – also ungefähr 1 Fußballfeld – wurden an 29 junge Familien verkauft bzw. verpachtet. Die Stadt versprach sich insgesamt ca. 600 T€ Zusatzeinnahmen und einen reduzierten Pflegeaufwand durch den Bauhof. Die zivilrechtlichen Kaufverträge über die Grünflächen sind rechtsgültig geschlossen.
Damit bin ich bei dem zweiten Teil meiner heutigen Rede: Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner muss es darum gehen endlich konstruktive Lösungen zu erarbeiten, die gleichzeitig auch den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Rechtssicherheit geben.
Aber genau dafür braucht es nicht fortlaufend den Blick zurück, sondern vor allem den Blick nach vorne. Mit einer dauerhaften Blockadehaltung und einer ausschließlichen Problembeschreibung wird keine zukunftsorientierte Lösung erreicht. Aber genau das sind wir aus der von mir eingangs erwähnten Gesamtverantwortung den Anwohnerinnen und Anwohnern im Neubaugebiet, aber auch unserer Stadt insgesamt schuldig. Wir müssen das leidige Thema endlich abschließen, auch andere wichtige Themen müssen endlich gelöst werden.
Die Mediation hatte nicht nur gute Ansätze, sondern war in vielen Bereichen auch auf einem guten Weg. Und ich sage es hier sehr deutlich: Mit ein bisschen guten Willen kann hier eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Mittlauer Weg gefunden werden. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund auch die Aktivitäten von Bürgermeister Daniel Glöckner, der in gestarteten Anwohnerdialogen den Gesprächsfaden wieder aufgenommen hat.
Deshalb mein Appell an alle hier im Haus: Kehren wir zu einem konstruktiven und lösungsorientierten Weg zurück. Für die SPD kann ich schon heute sagen, dass wir dazu bereit sind.
Das haben wir ja bereits, in Form von VORSCHLÄGEN, während den Sitzungen des „Runden Tisches“, hinreichend dokumentiert
Wozu wir nicht bereit sind, und da komme ich nun zum dritten Teil meiner Rede, ist, einem Abschlussbericht über die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses zuzustimmen, der so fehlerhaft ist wie der uns vorliegende Bericht. Zumal der Ausschussvorsitzende auf dem Stand vom Dezember 2020 aufgesetzt hat, korrekt wäre der 15. März 2021 gewesen. Wichtige Berichtselemente wurden so leider nicht übernommen. Vielsagend auch sein Hinweis am Montagabend, er habe aus der Chronologie Passagen mit seinen Namen entfernt.
Zusammenfassend ist zu diesem Abschlussbericht folgendes zu sagen:
Erstens: Der Abschlussbericht enthält in wesentlichen/wichtigen Teilen falsche Informationen und falsche Aussagen.
Zweitens: Die Zusammenfassung des Abschlussberichtes geht weit über die Kompetenzen eines Akteneinsichtsausschusses hinaus und ist in dieser Form nicht mit dem Kommunalrecht vereinbar.
Drittens: In den zurückliegenden 2 ½ Jahren wurden immer wieder grundlegende Verfahrensfehler während der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses begangen.
Bevor ich jetzt gleich zu meinen Erläuterungen komme, rufe ich hier noch einmal für alle den Charakter eines Akteneinsichtsausschusses in Erinnerung: Der Akteneinsichtsausschuss kann, so steht es klar in der Kommentierung zur Hessischen Gemeindeordnung vom Gemeindevorstand (also bei uns Magistrat) nur Einsicht in die Akten fordern. Ausdrücklich hat er nicht die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses wie im Bundestag oder im Landtag.
Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Stadtverordnete auf einmal damit beginnen eigene Ermittlungen/Untersuchungen zu starten. In Kommunalrechtsseminaren sprechen die Dozenten auch immer gerne davon, dass der Gesetzgeber ausdrücklich nicht möchte, dass Stadtverordnete auf einmal zu Hobby-Staatsanwälten, zu Hobby-Ermittlern oder gar Hobby-Richtern werden.
Das eingangs vorausgeschickt, komme ich zum ersten Kritikpunkt:
Der Abschlussbericht enthält in wesentlichen/wichtigen Teilen falsche Informationen und falsche Aussagen.
Dafür ein konkretes Beispiel und zwar die Ausführungen zur Magistratssitzung am 5. Januar 2016: Vergleicht man die tatsächliche Aktenlage und die Darstellung im Abschlussbericht bekommt man ein Gefühl dafür, was der Begriff „Alternative Fakten“ bedeutet.
Gemäß des uns vorliegenden Abschlussberichtes ist angeblich in der Magistratsvorlage für den 05. Januar 2016 ein Verkaufspreis von 60,–€/m² enthalten. Tatsächlich enthält die Magistratsvorlage aber den Satz: Verkaufspreis noch durch den Magistrat festzulegen. An keiner Stelle wird in der Magistratsvorlage für die Sitzung am 5. Januar 2016 ein Preis von 60€ erwähnt.
Gleiches Spiel beim Magistratsprotokoll: Laut der Darstellung des Abschlussberichtes wäre im Magistratsprotokoll ebenfalls ein beschlossener Verkaufspreis von 60,– €/m² enthalten.
Tatsächlich enthält die Niederschrift, das Protokoll der Sitzung, die ich hier in meinen Händen halte, einen Verkaufspreis von 38,50 €/m². Auch hier enthält das Magistratsprotokoll von der Sitzung am 5. Januar 2016 an keiner Stelle den Preis von 60,– €/m². Der Abschlussbericht ist hier schlichtweg falsch.
Darauf aufbauend das nächste Beispiel: Gemäß der Ausführungen im Abschlussbericht wurde die Beschlussvorlage für den Verkaufspreis handschriftlich von 60,– €/m² auf 38,50 €/m² reduziert. Angemerkt wurde noch, dass das mit einem roten Stift passiert sei.
Auch hier sind die Ausführungen falsch, da die Vorlage mit den handschriftlichen Ergänzungen die Formulierung enthielt: Verkaufspreis noch durch den Magistrat festzulegen. Es hat also keine Veränderung der Vorlage stattgefunden.
Ich führe das hier deshalb so detailreich aus, weil genau diese Beispiele der Falschdarstellung dazu geeignet sind, falsche Schlussfolgerungen zu ziehen und falsche Beschuldigungen zu tätigen. Ganz schnell wird der Vorwurf der Manipulation erhoben. Der Vorwurf der Manipulation dahingehend, dass da doch jemand eigenmächtig den Verkaufspreis von 60,– €/m² auf 38,50 €/m² gesenkt haben muss – und zwar ohne Beschlussfassung des Magistrates. Und das auf Grundlage einer ganz offenkundigen Falschinformation hier im Abschlussbericht.
Und weil ein solcher Abschlussbericht auch den Kommunalaufsichtsbehörden zugestellt wird, weise ich Sie darauf hin, dass der Abschlussbericht ganz offenkundige Falschinformationen beinhaltet.
Und ich weise Sie darauf hin, dass ich das auch vor dem Hintergrund des § 164 Strafgesetzbuch für höchst problematisch halte. In § 164 Strafgesetzbuch ist der Straftatbestand der falschen Verdächtigung geregelt.
Dort heißt es im ersten Absatz: „Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Genau vor diesem Hintergrund möchte ich auch, dass im Protokoll vermerkt wird, dass ich Sie auf diese offenkundigen Falschdarstellungen im Abschlussbericht anhand dieser konkreten Beispiele hingewiesen habe. Denn exakt diese Falschinformationen sind auch an den HSGB gegeben worden.
Kommen wir nun zum zweiten Kritikpunkt: Die Zusammenfassung des Abschlussberichtes geht weit über die Kompetenzen eines Akteneinsichtsausschusses hinaus und ist in dieser Form nicht mit dem Kommunalrecht vereinbar.
In dem zusammenfassenden Ergebnis werden unter anderem disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen gefordert. Die Unterzeichner des Abschlussberichtes Frank Bayer und Hans-Joachim Zahn führen insgesamt vier Konsequenzen bzw. Sanktionen auf – egal, ob dafür überhaupt eine Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.
Losgelöst davon, dass dieser Gesamtkatalog bereits von der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2020 beschlossen wurde, sind die Forderungen in der Zusammenfassung am Ende des Abschlussberichtes nicht zulässig.
Ich zitiere hier aus einem kommunalrechtlichen Aufsatz des Hessischen Städtetages: „Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Dies gilt auch für den Akteneinsichtsausschuss. In besonderer Weise steht jedoch bei diesem Ausschuss keine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung am Ende seiner Tätigkeit, sondern eine Information.“
Die unter den vier Ziffern genannten Forderungen und Sanktionen gehen weit über die Befugnisse des Akteneinsichtsausschusses hinaus.
Dies wird durch nachfolgende Aussage im Aufsatz des Städtetages noch untermauert: „Sollte der Verdacht eines Fehlverhaltens eines Mitglieds des Magistrats durch Kenntnisnahme der Akten naheliegend erscheinen, kann der Akteneinsichtsausschuss diesen Verdacht in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wiedergeben. Jedoch ist es nicht die Aufgabe des Ausschusses, selbst eine Sanktion auszusprechen oder eine solche gegenüber der Stadtverordnetenversammlung anzuregen.“
Aus kommunalrechtlicher Sicht ist dieser Abschlussbericht also in dieser Form eindeutig nicht zulässig.
Losgelöst von dieser kommunalrechtlichen Betrachtung, haben die Fraktionen von CDU, BG und Grünen aber ohnehin dem Akteneinsichtsausschuss bzw. dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgegriffen und ihrerseits bereits die Kommunalaufsichts- und Justizbehörden eingeschaltet.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Strafanzeige von CDU, BG und Grüne gegen Bürgermeister Daniel Glöckner, den früheren Bürgermeister Thorsten Stolz und zwei ehemalige Verwaltungsbeamte der Stadt Gelnhausen.
Die Stadtverordneten Christian Litzinger und Uwe Leinhaas sowie der heutige Stadtrat Bodo Delhey haben mit Datum vom 26.10.2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt. Die Vorwürfe: Untreue und Betrug. Als Zeugen wurden die Mitglieder des Akteneinsichtsausschuss Frank Bayer, Bodo Delhey, Uwe Leinhaas, Petra Schott-Pfeifer und Jochen Zahn angegeben. Übermittelt wurden der Staatsanwaltschaft umfangreiche Informationen und Erkenntnisse aus der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses (inhaltlich in etwa das, was wir heute vorliegen haben, inklusive auch der von mir angesprochenen Falschinformationen).
Sie alle kennen das Ergebnis der Strafanzeige: Es wurde nicht einmal ein Anfangsverdacht festgestellt, der die Aufnahme von Ermittlungen gegen die vier genannten Personen rechtfertigen würde.
Die Strafanzeige wurde am 26. Oktober 2020 gestellt. Heute haben wir den 16. März 2022 und der Akteneinsichtsausschuss hat seine Arbeit durch die Vorlage eines fehlerhaften Abschlussberichtes beendet. Aber bereits vor rund 1 ½ Jahren haben Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses Informationen und Erkenntnisse aus dem Akteneinsichtsausschuss an die Kommunalaufsichts- und Justizbehörden eigenständig weitergegeben: Ohne Rücksprache mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, ohne Rücksprache mit dem Magistrat, der SEG und natürlich auch ohne Autorisierung durch den Ausschuss selbst oder gar die Stadtverordnetenversammlung.
Und damit bin ich beim dritten Punkt, warum die SPD diesem Abschlussbericht nicht zustimmen kann: In den zurückliegenden 2 ½ Jahren wurden immer wieder grundlegende Verfahrensfehler während der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses begannen.
Den ersten habe ich bereits benannt: Die Stadtverordneten Christian Litzinger und Uwe Leinhaas sowie der heutige Stadtrat Bodo Delhey haben unter Benennung der Zeugen Frank Bayer, Petra Schott-Pfeiffer und Jochen Zahn, Informationen aus der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses an Dritte weitergegeben. Und zwar an die Staatsanwaltschaft in Hanau und die Kommunalaufsichtsbehörden.
Dazu wurden die Mitglieder des Aktenausschusses aber zu keiner Zeit durch den Akteneinsichtsausschuss, die Stadtverordnetenversammlung oder sonst wen autorisiert.
Ich rufe noch einmal in Erinnerung, was ich eingangs über einen Akteneinsichtsausschuss gesagt habe: Der Akteneinsichtsausschuss ist kein Untersuchungsausschuss und es soll ganz bewusst verhindert werden, dass sich einzelne Mitglieder eines Aktenausschusses in eine Art „Ermittlerrolle“ begeben.
Aber genau das ist hier leider erfolgt: Es wurden aufbauend auf den Erkenntnissen und Informationen aus der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses offenbar eigene Ermittlungen angestellt, die in einem (ich zitiere aus der Anzeige) ERMITTLUNGSBERICHT an die Justiz- und Kommunalaufsichtsbehörden weitergegeben wurden – darunter eben auch ganz offenkundig falsche Informationen, wie ich sie bereits dargestellt habe.
Und losgelöst davon, dass einige Ausschussmitglieder aus der laufenden Arbeit des Akteneinsichtsausschusses Informationen weitergegeben und eigene Ermittlungen angestellt haben, will ich an dieser Stelle auch noch einmal verdeutlichen, warum so etwas brisant ist.
Das ist deshalb so brisant, weil durch ein solches Handeln (also die Weitergabe von Informationen aus dem Akteneinsichtsausschuss an Dritte) daraus enorme Schäden für die Betroffenen entstehen können. Konkret besteht die Gefahr, so können Sie es im Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung nachlesen, dass Betroffene zu Unrecht vorverurteilt werden.
Genau vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe des Akteneinsichtsausschusses klar auf die Kenntnisnahme von Akteninhalten konzentriert, nicht jedoch der Transport deren Inhalte an Dritte oder gar an die Öffentlichkeit!
Ich halte hier fest, dass von einigen Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses Aktivitäten initiiert und umgesetzt wurden, die über die Kompetenzen eines Akteneinsichtsausschusses oder gar einzelner Mitglieder hinausgehen.
So verhält es sich auch mit der Befragung von einzelnen Mitgliedern des Magistrates oder gar der Stadtverwaltung. Auch das übersteigt die Kompetenzen eines Akteneinsichtsausschusses.
Aber auch dieser Versuch wurde im Zuge der Arbeit des Akteneinsichtsausschusses unternommen. Ich erinnere hier an den Fragekatalog aus Anfang 2020, der aus dem Ausschuss heraus an den Magistrat gerichtet wurde.
Ich zitiere noch einmal einige Fragen:
- Erläutern Sie bitte den Ablauf der Magistratssitzung am 05.01.2016 hinsichtlich der SEG-Vorlage vom 23.12.2015 zum Verkauf von öffentlichen Grünflächen im Baugebiet Mittlauer Weg.
- Wer hat die Vorlage vorbereitet und von wem wurde sie eingebracht?
- Wieso kam es zu einer Senkung des Verkaufspreises von 60 € auf 38,50 € pro qm
- Von wem ging die Initiative aus?
- Wie war der Ablauf der Magistratssitzung vom 10.05.2016?
Usw., usw. usw.
All das sind Verfahrensschritte und Auswüchse der Ausschussarbeit, die so nicht zulässig sind.
Zu diesem Vorgehen können Sie im Kommentar von Foerstemann zur Hessischen Gemeindeordnung folgendes nachlesen: „Er (also der Akteneinsichtsausschuss) hat kein Recht, einzelne Mitglieder des Gemeindevorstandes über das gesetzliche Fragerecht hinaus regelrecht zu vernehmen. Ihm steht ebenso wenig ein Recht zu, Bedienstete der Gemeinde zu vernehmen. Auch Auskunft über den Ablauf einer nichtöffentlichen Gemeindevorstandssitzung kann er nicht verlangen, sondern lediglich über deren Ergebnis.“
Deutlich über die Kompetenzen eines Akteneinsichtsausschusses hinaus geht auch ihr Handeln als Ausschussvorsitzender Herr Bayer: Nachdem die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass auf Grundlage der vorgenannten Strafanzeige nicht einmal Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen, haben Sie dagegen interveniert.
Sie haben auf Basis ihrer Erkenntnisse im Akteneinsichtsausschuss weitere Informationen an die Staatsanwaltschaft gegeben und eine stringente Untersuchung eingefordert.
Als Mitglied des Akteneinsichtsausschusses und vor allem als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses ein unglaublicher Vorgang.
Ich halte fest, dass einzelne Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses deutlich ihre Kompetenzen und Befugnisse überschritten haben.
Ich halte fest, dass einzelne Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses in eine nicht zulässige Ermittlerrolle mit Aktivitäten außerhalb der eigentlichen Arbeit im Akteneinsichtsausschusses geschlüpft sind.
Ich halte fest, dass vor Beendigung der Arbeit des Akteneinsichtsausschusses einzelne Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses (inklusive des aktuellen Vorsitzenden) Informationen, Erkenntnisse aus der Akteneinsicht ohne Autorisierung durch den Ausschuss selbst, den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung, eigenständig an Dritte weitergegeben haben.
Dieser Gesamtzusammenhang ist wichtig zu wissen, weil daraus die eigentliche Intention einiger Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses deutlich wird: Es geht nicht um sachliche Aufklärung, um auf dieser Grundlage endlich konstruktiv an Lösungen zu arbeiten, sondern es geht einigen Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses darum zu skandalisieren und vorzuverurteilen.
Genau aus diesem Geiste heraus sind auch wesentliche Teile des vorliegenden Abschlussberichtes entstanden. Genau aus diesem Grunde kann die SPD dem vorliegenden Abschlussbericht nicht zustimmen.