A N T R A G
Stadthalle Gelnhausen
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in den Geschäftsgang der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2020 zu geben.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach der mit fachkundiger Begleitung durch das Statik-Büro Schütz am 21. Februar 2020 durchgeführten Besichtigung des Tragwerkszustandes der Stadthalle Gelnhausen, zu der alle Stadtverordneten, alle Mitglieder des Magistrates sowie der Ortsbeirat-Mitte geladen waren, wird der Magistrat beauftragt, ein qualifiziertes Architekturbüro mit entsprechender Expertise für die Ermittlung des kompletten Sanierungsbedarfs der Stadthalle zu suchen und unverzüglich zu beauftragen. Da sich die Probleme der Halle im statischen Bereich abspielen ist darauf zu achten, dass begleitend ein geeigneter Statiker von Beginn an eingebunden wird. Gleiches gilt selbstredend für alle anderen erforderlichen Fachingenieure.
Insbesondere sind folgende Parameter zu ermitteln:
- Kosten der Sanierung bei gleichem Erscheinungsbild
- Kosten einer Sanierung, die eine grundlegende Änderung des Erscheinungsbildes bietet.
Zudem sind vorzulegen:
- Mindestens drei durchkalkulierte Vorschläge von „spartanisch“ – frei nach dem Grundsatz „die Kunst liegt im Weglassen“ – bis hin zu einer gehobenen Ausstattungsvariante.
Den Kosten für die jeweiligen Varianten sind die Kosten eines Neubaues an einem alternativen Standort unter Beibehaltung des jetzigen Raumprogramms ohne Kegelbahn, allerdings mit ausreichend Lagerkapazität und Verwaltungsräumen gegenüberzustellen.
BEGRÜNDUNG:
erfolgt mündlich
Gelnhausen, 10. März 2020