Kultkneipe Lorbass – Weiterbetrieb – Eil-Antrag

Gemeinsamer Antrag SPD, CDU, Grüne und FDP

 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung zu geben.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen als zuständiges Organ für die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld wird beauftragt, die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144/145 zu versagen, sollten für das Grundstück Bahnhofsstraße 7 Nutzungsänderungsanträge mit dem Ziel vorgelegt werden, die derzeitige gastronomische Nutzung aufzugeben.

Ziel ist es, die Jugendgastronomie, die sich im Laufe der letzten Jahrzehnte im Bahnhofsumfeld etabliert hat, zu erhalten und in der verbindlichen Bauleitplanung im derzeit sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld“ festzuschreiben.

Begründung:

Es ist anzustreben, durch das Verwehren der sanierungsrechtlichen Genehmigung einer Nutzungsänderung für den Erdgeschossbereich des Hauses Bahnhofsstraße 7 die sozialen und kulturellen Strukturen, die sich dort im Laufe der vergangenen vier Jahrzehnte entwickelt haben, aufrechtzuerhalten.

Der Bereich um den Bahnhof, das sog. Bermudadreieck, ist der etablierte Jugend- und Kulturtreff der Familien- und Schulstadt Gelnhausen und führt seit Generationen Menschen jeden Alters zusammen.

Insbesondere Lorbass, Café Merlin und Treibhaus ergänzen sich durch ihr abwechslungsreiches Angebot, Gäste wandern am Nachmittag und Abend von einem Lokal zum anderen und sorgen dafür, dass das Bahnhofsumfeld regen Austausch erlebt. Das Lorbass bietet darüber hinaus Nachwuchsbands aus der ganzen Region die Chance, ihre Musik nicht nur Freunden, sondern auch vor neuem Publikum zu präsentieren.

Diesen Bereich gilt es, solange er der Kristallisations- und Mittelpunkt für Aktivitäten der Jugend aus dem Stadtgebiet und der umliegenden Gemeinden ist, am Leben zu halten und durch geeignete Maßnahmen zu verfestigen. Und mehr noch: ihm gleichzeitig auch den Raum für Erweiterungen zu geben.

Dies wollen wir in der verbindlichen Bauleitplanung, die jetzt folgen muss, abgesichert wissen.

Anmerkung:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung darf versagt werden, wenn eine Entwicklung in einem Sanierungsgebiet den Sanierungszielen zuwiderläuft oder sie gar unmöglich macht. Das Untergehen des Lorbass, das die Stadtkultur und Kneipenszene im Main-Kinzig-Kreis nachhaltig prägt, führt unserer Meinung nach zu einer negativen Veränderung der Sozialstruktur des Bahnhofsumfeldes.

 

Gelnhausen, 31. August 2020