Der Beruf der Medizinische-Technischen Assistenten (MTA) wird reformiert. Der Bundestag hat am Donnerstag die ab 2023 geltende Neuordnung mit Verabschiedung des MTA-Reformgesetzes auf den Weg ge-bracht. „Die neu ausgebildeten MTA-Kräfte werden künftig die Berufs-bezeichnung Medizinische Technologinnen und Technologen tragen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, die das Gesetz als Fachberichterstatterin der SPD mit erarbeitet hat.
Das veraltete Berufsgesetz aus den 1990er Jahren sei dem technologischen Fortschritt in der Radiologie, der Laboranalytik und der Funktions-diagnostik längst nicht mehr gerecht geworden, so Müller. Mit dem neuen Berufsgesetz würden die Tätigkeitsfelder erweitert und die Ausbildungsziele kompetenzorientiert vermittelt. Neben Krankenhäusern könnten künftig auch ambulante Radiologiepraxen und Labore Ausbildungsträger werden.
„Mit war es besonders wichtig, dass auch in diesem Beruf das Schulgeld endlich abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung verpflichtend wird“, erklärt die SPD-Gesundheitspolitikerin. Auch die Praxisanleitung, ein wichtiges und zentrales Element der praktischen Ausbildung, sei jetzt gesetzlich verankert und konnte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sogar auf einen Anteil von 15 Prozent angehoben werden.
Leider sei es nicht gelungen, eine zusätzliche akademische Ausbildungsoption zu vereinbaren, bedauert Bettina Müller. Das hätte den Beruf auch für Abiturientinnen und Abiturienten attraktiver gemacht. Hier müsse bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2023 nach nach-gelegt werden. Insgesamt habe man aber eine gelungene Ausbildungs-reform hinbekommen, die auch bei den Berufsverbänden auf große Zustimmung stoße. Die Neuregelung werde dabei helfen, dem auch im medizinisch-technischen-Bereich längst bestehenden Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.