Im Innenausschuss des Hessischen Landtags war heute der Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung zur Änderung des Glückspielgesetzes Gegenstand einer Anhörung. Im Anschluss daran sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph:
„Das Votum der Anzuhörenden war eindeutig: Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Erhöhung der Fördermittel aus den Lotto-Einnahmen reicht nicht aus. Die Anhörung hat unsere Forderung bestätigt, die Ausschüttung an die so genannten Destinatäre um 25 Prozent zu erhöhen, nicht nur um zehn Prozent, wie Schwarzgrün es plant. Wer die hervorragende ehrenamtliche Arbeit beim Landessportbund, bei der Liga der freien Wohlfahrtspflege, beim Hessischen Jugendring, beim Ring politischer Jugend und bei den Trägern der außerschulischen Jugendbildung erhalten und stärken will, muss diesen Institutionen mehr Geld zur Verfügung stellen und ihnen Planungssicherheit geben. Die SPD-Fraktion hat daher gemeinsam mit den Freien Demokraten schon vor der Anhörung einen Änderungsantrag eingebracht, der unsere Forderung nach einer Erhöhung um 25 Prozent deutlich macht. Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung heute gut zugehört hat und den Gesetzentwurf noch einmal überdenkt. Unser Ziel als SPD ist es, die Destinatäre so zu unterstützen, dass ihre gute Arbeit langfristig gesichert wird.“