Wie gewohnt stehen heute Abend die ersten traditionellen politischen Heringsessen an. Dabei darf es ruhig launisch und deftig zugehen. Ein Thema möchte ich jedoch abseits von Ironie und Satire behandeln, weil ich es als zu wichtig erachte. Es geht um den SPD-Entwurf einer Grundrente, die die Lebensleistung anerkennt und zugleich vor Altersarmut schützt. Der Hauptstreitpunkt zwischen SPD und CDU liegt bei der sogenannten Bedürftigkeitsprüfung. Diese lehnen wir von der SPD strikt ab. Aus unserer Sicht geht es bei der Grundrente nicht um Almosen, sondern um Anerkennung und Respekt für die erbrachten Leistungen eines langen Arbeitslebens.
Wir wollen verhindern, dass Menschen, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, zum Amt gehen müssen, um staatliche Hilfen zu beantragen. Die CDU-Vorsitzende besteht jedoch auf die Bedürftigkeitsprüfung. Das würde bedeuten, dass diese Menschen ihre gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die ihres Lebenspartners oder ihrer Lebenspartnerin auf dem Amt offen legen müssen. Wo bleibt da der Respekt? Vor allem, wenn sie dann im Ergebnis nicht mehr Geld vom Staat erhalten, als jemand, der nie gearbeitet hat? Das Kernversprechen des Sozialstaates lautet: Nach einem Leben voller Arbeit bekomme ich eine leistungsgerechte rente. Darauf müssen sich die Menschen wieder verlassen können und eine Bedürftigkeitsprüfung ist dabei völlig kontraproduktiv.
Jede und jeder zweite in Deutschland macht sich Sorgen um seine Absicherung im Alter. Die Grundlage für eine auskömmliche Rente sind anständige Löhne. Deshalb setzt sich die SPD auch weiterhin für gute Löhne und eine starke Tarifbindung ein. Unser Ziel ist, dass die Löhne so hoch sind, dass es keine Grundrente braucht. Aber die Höhe der Löhne lässt sich für die Vergangenheit nicht mehr ändern. heute haben wir mit der Einführung des Mindestlohns und der Brückenteilzeit erste wichtige Schritte für eine gerechtere Lohnentwicklung geschaffen. Aber reicht der Mindestlohn für eine auskömmliche Rente? Wenn beispielsweise eine Friseurin 40 Jahre lang auf dem Niveau des Mindestlohns gearbeitet hat, dann käme sie aktuell auf schätzungsweise 512 Euro. Das ist nicht viel. mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960 Euro. Die Grundrente trifft diejenigen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet und beiträge geleistet haben. Sei es die Friseurin oder die Gattin eines Zahnarztes. Wer arbeitet, hat für die eigene Leistung Respekt verdient, ohne auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin zu schauen. Besonders Frauen haben wir durch die gesellschaftlichen Verhältnisse benachteiligt. Sie haben oft nur Teilzeit arbeiten können oder oft in schlecht bezahlten Berufen. Das darf nicht heute dazu führen, dass wir ihnen die Anerkennung für das Geleistete verweigern.
Jetzt kann man sich fragen, was mit denjenigen passiert, die nur 34 Jahre gearbeitet haben. Wenn man Grenzen zieht, werden Einzelfälle immer ungerecht erscheinen. Dabei muss aber gesehen werden, dass zwischen dem Eintritt ins Berufsleben und der Altersrente im Durchschnitt mehr als 45 Jahre liegen. Außerdem werden auf die 35 Jahre Grundrentenzeiten auch Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sowie Zeiten der Pflege angerechnet. 35 Jahre Arbeit, auch in Kindererziehung oder Pflege, sind eine Leistung.
Generell soll die Rente erbrachte Leistungen würdigen. Das wird auch die Grundrente nicht ändern. Daher wollen wir von der SPD die Grundrente so ausgestalten, dass das Arbeitsleben abgebildet wird. Wir machen keinen Unterschied zwischen der Aufwertung und verhindern dadurch eine Bruchkante. Das Prinzip unseres Konzeptes lautet: Wer immer gearbeitet hat, soll eine auskömmliche Rente haben – und wer mehr eingezahlt hat, bekommt auch eine höhere Rente.
Wer ein Leben lang gearbeitet, Rentenbeiträge gezahlt, Kinder großgezogen und Angehörige gepflegt hat, verdient im Alter mehr als eine Grundsicherung. Deswegen machen wir uns für eine Grundrente stark, die besser vor Altersarmut schützt.