Dass die so genannte Kompensationsumlage im Zuge der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2016 wegfällt, dazu bedarf es keiner Lobeshymne, denn die hessischen Kommunen haben dies gerichtlich erstreiten müssen, stellt die Vorsitzende der SPD Gelnhausen Kerstin Schüler fest und reagiert damit auf jüngste Presseveröffentlichungen einiger CDU-Landtagsabgeordneten.
Es sei verkehrte Welt, jetzt etwas als gute Tat der Landesregierung zu verkaufen, was erstens längst überfällig war und zweitens durch die hessischen Kommunen vor dem Staatsgerichtshof durchgesetzt werden musste. Zur Erinnerung: im Mai 2013 hatte das hessische Verfassungsgericht, der Staatsgerichtshof, sowohl die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich, als auch die Kompensationsumlage für verfassungswidrig erklärt. Die Stadt Alsfeld hatte, stellvertretend für alle Städte und Gemeinden, gegen die Landesregierung geklagt. Dass die Landesregierung nach dem Urteil zugunsten der Hessischen Kommunen handeln musste, sei eine Selbstverständlichkeit.
Welche Belastung die durch das Land Hessen erhobene Kompensationsumlage für die hessischen Städte und Gemeinden darstelle, macht Kerstin Schüler am Beispiel der Stadt Gelnhausen deutlich: 450.000 Euro muss die Stadt Gelnhausen alleine in 2014 für eine verfassungswidrige Umlage zahlen. Dieser Betrag reiche beispielsweise dazu aus, um eine wichtige Einrichtung wie den Stadtbus zu unterhalten. Seit der Einführung der Kompensationsumlage in 2011 wird die Stadt Gelnhausen bis einschließlich 2015 rund zwei Millionen Euro gezahlt haben. Ab 2016 entfällt die Kompensationsumlage im Zuge der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Zwei Millionen Euro, die wir an anderer Stelle im Zuge unserer eigenen Haushaltskonsolidierung in Gelnhausen gut gebraucht und vor allem den Gelnhäuser Bürger entlastet hätten, so Kerstin Schüler abschließend.